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Schnell ist es im Ausland passiert und die Auslandskrankenversicherung ist notwendigAuslandskrankenversicherung
Sollten Sie in absehbarer Zeit eine Reise ins Ausland planen, empfiehlt sich auch der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung. Wie oft sorgt die Nahrungsumstellung oder die höhere Luftfeuchtigkeit am Urlaubsort für eine ungewohnte Reaktion des Körpers. Auch wenn solche Vorfälle häufiger bei ältere Menschen vorkommen, so kann es dennoch jeden im Urlaub treffen. Ein Krankenhausaufenthalt im Ausland kann oft unerwartete finanzielle Folgen haben. Die Rechnung Ihrer Behandlung ist oft höher als in Deutschland, was zur Folge hat, dass die Krankenkasse den Betrag nicht vollständig erstatten. Es werden im kompletten europäischen Ausland nur die Höchstsätze Deutschlands beglichen, die schnell überschritten sind. Außerhalb der EU bleiben Sie sogar völlig auf den Kosten sitzen. Nach einem Unfall werden Sie meist nur in die naheliegendste Klinik gebracht unabhängig davon, ob diese staatlich oder privat ist. In letzterem Fall kommen auf alle Fälle Zusatzkosten auf Sie zu. Eine Auslandskrankenversicherung oder auch Reisekrankenversicherung genannt, deckt genau diese Mehrkosten für Sie. Sie gelten im Ausland als Privatpatient und müssen daher zunächst die Rechnung selbst begleichen ehe die Versicherung Ihnen diesen zurückzahlt. Sollten Sie allerdings Ihren Versicherungsschein im Urlaub dabei haben, so kann das Krankenhaus im Falle eines längeren Aufenthaltes bereits Kontakt mit dem Versicherer aufnehmen und dieser übernimmt die Kosten direkt. Ihnen bleiben dadurch also die Kosten der Rechnung gleich erspart. Selbst für Privatpatienten in Deutschland empfiehlt sich der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung, da in der Regel kein Versicherungsschutz für einen möglichen Rücktransport besteht. Wenn Sie sich für eine Auslandskrankenversicherung entscheiden, sollten Sie diese unbedingt vor Ihrer Abreise abschließen, da dies meist im Ausland nicht mehr möglich ist. Außerdem ist es wichtig, dass der längst mögliche Zeitraum des Urlaubs angegeben wird, da auch hier eine Verlängerung nicht gewährleistet wird. Sollten Sie früher aus Ihrem Urlaub zurückkehren, erhalten sie den überbezahlten Betrag zurück. |
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